Tagesgruppen

 

Die Betreuung in einer Tagesgruppe stellt eine der gesetzlich verankerten „Hilfen zur Erziehung“ dar und kann nach Hilfeersuchen der Eltern durch das zuständige Jugendamt verfügt werden.  Gesetzliche Grundlage ist der §32 SGB VIII/Kinder und Jugendhilfe.

Tagesgruppen sind eine  teilstationäre Betreuungsform, d.h. die Kinder verbringen i.d.R. die Zeit nach der Schule ab mittags in der  Einrichtung, sind jedoch abends, nachts und am Wochenende  zu Hause.

Das Gesetz beschreibt für die Arbeit von Tagesgruppen folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Soziales Lernen in der Gruppe
  • Begleitung der schulischen Förderung
  • Elternarbeit


Weitere und individuelle Schwerpunkte und Ziele für eine positive Entwicklung des Kindes werden auf regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen gemeinsam besprochen und vereinbart. Dazu lädt das Jugendamt ein. Die Ergebnisse dienen als Arbeitsgrundlage für alle Beteiligten.