AWOSOZIALe Dienste

AWO-Sozialraumarbeit

In seinem Einzugsbereich unterhält der AWO-Regionalverband Lüneburg / Uelzen / Lüchow-Dannenberg verschiedene sogenannte Sozialräume, die für die jeweils dort lebende Bevölkerung aber auch für Institutionen und Vereine der entsprechenden Region ein vielfältiges Angebot bereithalten.

So ist die Beratung und Begleitung von Menschen in allen Lebenslagen, ob in Bezug auf alltägliche Fragestellungen oder auch im Bereich der Krisenintervention ein Schwerpunktthema der dortigen Arbeit. Beratungsbedarf besteht dabei genauso bei Erziehungsfragen wie auch in den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Freizeit.

Wichtig bei der Durchführung unserer Aufgaben und Ziele ist bei dieser Arbeit vor Ort vor allem die Kooperation und enge Zusammenarbeit mit ortsansässigen Einrichtungen, um so auch ein hohes Maß an Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Finanziell werden die Sozialräume aus Projektfinazierungen durch den Landkreis sowie Spenden gestützt.

Kinder- und Jugendhilfe

In diesem Arbeitsfeld bietet die AWOSOZIALe Dienste gGmbH Dienstleistungen im Bereich der ambulanten und stationären Hilfen an, die im Auftrag des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) durchgeführt werden. Die Grundlage zur Durchführung einer Hilfe bildet der Hilfeplan (§ 36 KJHG). Die Finanzierung erfolgt im ambulanten Bereich auf der Basis von Fachleistungsstunden und im stationären Bereich über Pflegesätze. Diese werden jährlich mit den Kostenträgern verhandelt. Von AWOSOZIAL werden im Bereich der Jugendhilfe folgende Leistungen durchgeführt:

Ambulante Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 27 i. V. mit § 31 KJHG)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe bezieht das gesamte System Familie in die Hilfe ein, um durch intensive Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben Hilfestellung zu geben.

Erziehungsbeistandschaften (§ 27 i. V. mit § 30/41 KJHG)
Die Erziehungsbeistandschaft ist auf ein einzelnes Kind/Jugendlichen innerhalb eines Familiensystems ausgerichtet.
Ambulante sozialpädagogische Sondermaßnahmen in Familien
(§§ 27 ff KJHG)

Sozialpädagogische Sondermaßnahmen (flexible Hilfen) werden individuell bezogen auf die vielschichtige Problemlage einer Familie erarbeitet. Ziel ist, die Familienstrukturen zu stärken, um einen Verbleib der Kinder in ihren Lebenszusammenhängen zu ermöglichen. Die Hilfe wird direkt und unmittelbar im Haushalt der Familie geleistet.

Sozialpädagogische Gruppenarbeit ( § 27 i. V. mit § 29 KJHG)
Älteren Kindern und Jugendlichen soll durch die Teilnahme bei der Überwindung von Entwicklungsstörungen und Verhaltensproblemen, auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes soziales Lernen ermöglicht werden.

Teilstationäre Hilfen
Tagesgruppe (§ 27 i. V. mit § 32 KJHG)
Die Tagesgruppen bieten Plätze für Kinder im Alter von 6 -14 Jahren an, die werktags betreut werden. Die inhaltliche Arbeit besteht in einer umfassenden Entwicklungsförderung des Kindes sowie Beratung und Begleitung ihrer Eltern und Familien.

Sprach- und KulturmittlerInnen gesucht

Wir suchen Sprach- und KulturmittlerInnen in und für folgende Sprachen

  • serbisch
  • türkisch
  • albanisch
  • italienisch

Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich bitte bei: AWO Kulturmittler Projekt, Ulrike Christiansen 01 76 / 24 30 27 19

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Förderung von Grundschulkindern durch Freiwillige

Seit Anfang 2012 bietet die AWO in dem Projekt BiPaKi die Unterstützung von sozial benachteiligten Kindern an Grundschulen durch Freiwillige an. Mehr dazu unter der Rubrik „Freiwilligenarbeit".

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.