Allgemeine Grundsätze

 Haltung und Selbstverständnis

 
„Bürgerschaftliches Engagement – ein Quell der Demokratie“
(Präsident Wilhelm Schmidt bei der Verleihung des Werner-Weinmann-Preises am 15. März 2009 in Filderstadt.)
 
„Wir sind fachlich kompetent, innovativ, verlässlich und sichern dies durch unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
(aus dem Leitbild der AWO)

Die AWO arbeitet seit fast 100 Jahren als Teil der Arbeiterbewegung in praktisch gelebter Solidarität und wird dabei traditionell getragen vom Engagement Ehrenamtlicher.

Die Gewinnung von Freiwilligen ist ein Spiegel des gesellschaftlichen Umbruchs: Zunehmend wenden sich Ehrenamtliche von langen Bindungen an traditionelle Organisationen ab und engagieren sich zunehmend anders. Diese gesellschaftliche Veränderung wird z. B. im „Freiwilligensurvey“ regelmäßig ausführlich beschrieben und dokumentiert. Hier wird auch nachhaltig belegt, dass ein zunehmender Teil der Bevölkerung gerne bereit ist, sich über die freiwillige Mitarbeit in sozialen Projekten zu engagieren.

Bei einigen Projekten der AWO liegen inzwischen positive Praxiserfahrungen mit der Aktivierung von Freiwilligen in sozialen Projekten und Einrichtungen vor.

Vor diesem Hintergrund aktiviert und fördert die AWO (auch gerne Ihr) soziales Engagement.

Kontakt:     

Katja Wojanowski und Torsten Krahn
Verbands- und Freiwilligenarbeit
Käthe-Krüger-Str. 17, 21337 Lüneburg
Tel.: 04131 / 75 96 - 29,
 

Versicherungsschutz

Alle Freiwilligen bei der AWO sind wie folgt versichert:

  1. Kollektivhaftpflichtversicherung
  • Versichert sind alle Schäden am Eigentum von Dritten, die nicht mutwillig oder grob fahrlässig während dem Engagement bzw. der Veranstaltung entstehen.
  • Zuständig ist die AXA – Versicherung.
  • Schadensmeldung innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensfall.
  1. Unfallversicherung
  • Versichert sind alle Personenschäden durch Unfälle, die Mitglieder, Ehrenamtlichen und Freiwilligen während dem Engagement bzw. der Veranstaltung zustoßen.
  • Ausgenommen sind Personenschäden, die von Dritten verursacht wurden.
  • Zuständig ist die Berufsgenossenschaft.
  • Schadensmeldung ohne schuldhaften Verzug nach dem Unfall.
  1. KFZ – Versicherung
  • Versichert sind nach einem verschuldeten Unfall der Eigenschaden am „dienstlich genutzten“ KFZ (Dienstliche Nutzung: kurzer Weg von und zum Einsatz, während des Einsatzes).
  • Der bei Dritten verursachte Schaden wird von der eigenen Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Ausgenommen sind Unfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind (grobe Fahrlässigkeit: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 29 km/h; Überfahren einer roten Ampel, etc.).
  • Zuständig ist die ARWO – Versicherungsservice GmbH.
  • Schadensmeldung innerhalb von 10 Tagen nach Unfall – der Schaden darf noch nicht behoben sein.

Die Versicherungen werden über den AWO Reginalverband abgeschlossen.

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