AWOSOZIALe Dienste - Tagesgruppen

Die Betreuung in einer Tagesgruppe stellt eine der gesetzlich verankerten „Hilfen zur Erziehung“ dar und kann nach Hilfeersuchen der Eltern durch das zuständige Jugendamt verfügt werden.  Gesetzliche Grundlage ist der §32 SGB VIII/Kinder und Jugendhilfe.

Tagesgruppen sind eine  teilstationäre Betreuungsform, d.h. die Kinder verbringen i.d.R. die Zeit nach der Schule ab mittags in der  Einrichtung, sind jedoch abends, nachts und am Wochenende  zu Hause.

Das Gesetz beschreibt für die Arbeit von Tagesgruppen folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Soziales Lernen in der Gruppe
  • Begleitung der schulischen Förderung
  • Elternarbeit

Weitere und individuelle Schwerpunkte und Ziele für eine positive Entwicklung des Kindes werden auf regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen gemeinsam besprochen und vereinbart. Dazu lädt das Jugendamt ein. Die Ergebnisse dienen als Arbeitsgrundlage für alle Beteiligten.

Tagesgruppe Lüneburg

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Kind mit seinem Lebensumfeld. Aber auch Eltern erhalten durch entsprechende Unterstützung die Möglichkeit, in Problemsituationen des familiären Zusammenlebens neue Handlungsmodelle zu entwickeln.

Weiterlesen

 

Tagesgruppe Lüchow

In dem klar strukturierten, eng begleiteten Gruppenalltag und durch gezielte pädagogische Angebote erhält jedes Kind die Möglichkeit  neue und positive Erfahrungen zu sammeln, persönliche Erfolge zu erleben und  seine individuellen Kompetenzen zu erweitern.

Weiterlesen

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.