Kinder- und Jugendhilfe
In diesem Arbeitsfeld bietet die AWOSOZIALe Dienste gGmbH Dienstleistungen im Bereich der ambulanten und stationären Hilfen an, die im Auftrag des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) durchgeführt werden. Die Grundlage zur Durchführung einer Hilfe bildet der Hilfeplan (§ 36 KJHG). Die Finanzierung erfolgt im ambulanten Bereich auf der Basis von Fachleistungsstunden und im stationären Bereich über Pflegesätze. Diese werden jährlich mit den Kostenträgern verhandelt. Von AWOSOZIAL werden im Bereich der Jugendhilfe folgende Leistungen durchgeführt:
Ambulante Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 27 i. V. mit § 31 KJHG)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe bezieht das gesamte System Familie in die Hilfe ein, um durch intensive Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben Hilfestellung zu geben.
Erziehungsbeistandschaften (§ 27 i. V. mit § 30/41 KJHG)
Die Erziehungsbeistandschaft ist auf ein einzelnes Kind/Jugendlichen innerhalb eines Familiensystems ausgerichtet.
Ambulante sozialpädagogische Sondermaßnahmen in Familien
(§§ 27 ff KJHG)
Sozialpädagogische Sondermaßnahmen (flexible Hilfen) werden individuell bezogen auf die vielschichtige Problemlage einer Familie erarbeitet. Ziel ist, die Familienstrukturen zu stärken, um einen Verbleib der Kinder in ihren Lebenszusammenhängen zu ermöglichen. Die Hilfe wird direkt und unmittelbar im Haushalt der Familie geleistet.
Sozialpädagogische Gruppenarbeit ( § 27 i. V. mit § 29 KJHG)
Älteren Kindern und Jugendlichen soll durch die Teilnahme bei der Überwindung von Entwicklungsstörungen und Verhaltensproblemen, auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes soziales Lernen ermöglicht werden.
Teilstationäre Hilfen
Tagesgruppe (§ 27 i. V. mit § 32 KJHG)
Die Tagesgruppen bieten Plätze für Kinder im Alter von 6 -14 Jahren an, die werktags betreut werden. Die inhaltliche Arbeit besteht in einer umfassenden Entwicklungsförderung des Kindes sowie Beratung und Begleitung ihrer Eltern und Familien.