Betreuungen

Betreungsverein der AWO

Es kann im Leben zu Situationen kommen, in denen ein erwachsener Mensch seine Angelegenheiten aus verschiedensten Gründen nicht mehr selbst besorgen kann. Es gibt dann die Möglichkeit, eine gesetzliche Betreuung als Unterstützungsmaßnahme zu erhalten. Diese kann nach genauer Prüfung durch das Betreuungsgericht des zuständigen Amtsgerichts eingerichtet werden, z.B. für psychisch kranke, geistig behinderte, körperlich behinderte, ältere gebrechliche und suchtkranke Menschen.

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Gesetzliche Betreuungen

Es kann im Leben zu Situationen kommen, in denen ein erwachsener Mensch seine Angelegenheiten aus verschiedensten Gründen nicht mehr selbst besorgen kann. Dann gibt es die Möglichkeit, einer gesetzliche Betreuung als Unterstützung.

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